AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Markus Stöger (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, Softwareentwicklung, KI-Integration und IT-Beratung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
3. Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu Mehrkosten führen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten und Materialien zur Verfügung. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Bei Projekten bis €3.000 ist der Gesamtbetrag vor Projektstart fällig. Bei größeren Projekten gilt: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Abnahme. Stundensätze werden monatlich abgerechnet. Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung wird das Ergebnis dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich begründete Mängel meldet.
7. Gewährleistung und Haftung
Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Gesamthaftung ist auf den Auftragswert begrenzt.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Zweck. Der Auftragnehmer behält das Recht, die Arbeiten im eigenen Portfolio zu verwenden.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
10. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung. Laufende Betreuungsverträge können mit 30 Tagen Frist zum Monatsende gekündigt werden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Scheibbs, Niederösterreich, Österreich.